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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02 (https://dejure.org/2003,6266)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.04.2003 - L 11 KA 133/02 (https://dejure.org/2003,6266)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. April 2003 - L 11 KA 133/02 (https://dejure.org/2003,6266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Honorars für psychotherapeutische Leistungen; Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit ; Angemessene Vergütung je Zeiteinheit für psychotherapeutische Leistungen; Berücksichtigung der Besonderheiten des Leistungsspektrums der Psychotherapeuten und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Honorare Psychologischer Psychotherapeuten: Nachteilhaft berechnet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 443
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02
    Aus diesem Grund hat das BSG den KÄVen eine Handlungs- und Korrekturpflicht auferlegt, wenn der vertragsärztliche Umsatz voll ausgelasteter psychotherapeutisch tätiger Ärzte, soweit sie überwiegend oder ausschließlich zeitabhängige und genehmigungsbedürftige Leistungen erbringen, erheblich sogar hinter dem durchschnittlichen Praxisüberschuss vergleichbarer Arztgruppen zurückbleibt (BSGE 83, 205, 213 ff.; BSGE 84, 235, 238 ff.; BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 35; BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 41).

    Bei einem Punktwert von 10, 0 Pf und einem Praxiskostensatz von 40, 2 % für psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte sowie Ärzte mit psychotherapeutischer Medizin gemäß Anl. 3 zu Abschn. A I. Teil B EBM-Ä hat das BSG einen Gewinn von 134.227 DM errechnet, der in etwa demjenigen der Allgemeinmediziner und praktischen Ärzte entspreche (vgl. im Einzelnen BSGE 84, 235, 239 ff.).

    Auch im Übrigen ist der Ansicht, die Psychotherapeuten bzw. ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte würden durch einen Kostensatz von 40, 2 % unangemessen begünstigt, entgegenzuhalten, dass sie durch die meisten Annahmen in der Modellrechnung des BSG (z.B. die Beschränkung der Praxistätigkeit auf 43 Wochen im Jahr und den Vergleich einer optimierten psychotherapeutischen Praxis mit einer lediglich durchschnittlichen allgemeinärztlichen Praxis) eher benachteiligt werden (vgl. zu diesen Aspekten bereits BSGE 84, 235, 241, BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 41).

    Sie führen damit zu einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit (vgl. bereits BSGE 84, 235, 240), ermöglichen auf diese Weise aber auch zusätzliche Einkünfte.

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02
    Zwar ist er - ebenso wie die Bestimmungen des EBM-Ä einschließlich der bundesdurchschnittlichen Kostensätze (vgl. hierzu BSGE 81, 86, 89; BSGE 83, 218, 219 f. BSGE 88, 126, 133; BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 34) - ein Akt der Normsetzung.

    Soweit der Bewertungsausschuss überdies im Rahmen seines eigenen Normprogramms auf tatsächliche Verhältnisse Bezug nimmt, dürfen die Gerichte überprüfen, ob dies in sachgerechter Weise geschehen ist (vgl. hierzu BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 34).

    Abgesehen davon wiche ein Kostensatz von 37, 3 % nicht so signifikant von der normativen Vorgabe 40, 2 % ab, dass eine Anpassung bereits geboten wäre (vgl. dazu BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 41; BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 34).

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R

    Vertragsarzt - psychotherapeutische Leistung - Honorierung der von 1993-1998

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02
    Aus diesem Grund hat das BSG den KÄVen eine Handlungs- und Korrekturpflicht auferlegt, wenn der vertragsärztliche Umsatz voll ausgelasteter psychotherapeutisch tätiger Ärzte, soweit sie überwiegend oder ausschließlich zeitabhängige und genehmigungsbedürftige Leistungen erbringen, erheblich sogar hinter dem durchschnittlichen Praxisüberschuss vergleichbarer Arztgruppen zurückbleibt (BSGE 83, 205, 213 ff.; BSGE 84, 235, 238 ff.; BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 35; BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 41).

    Auch im Übrigen ist der Ansicht, die Psychotherapeuten bzw. ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte würden durch einen Kostensatz von 40, 2 % unangemessen begünstigt, entgegenzuhalten, dass sie durch die meisten Annahmen in der Modellrechnung des BSG (z.B. die Beschränkung der Praxistätigkeit auf 43 Wochen im Jahr und den Vergleich einer optimierten psychotherapeutischen Praxis mit einer lediglich durchschnittlichen allgemeinärztlichen Praxis) eher benachteiligt werden (vgl. zu diesen Aspekten bereits BSGE 84, 235, 241, BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 41).

    Abgesehen davon wiche ein Kostensatz von 37, 3 % nicht so signifikant von der normativen Vorgabe 40, 2 % ab, dass eine Anpassung bereits geboten wäre (vgl. dazu BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 41; BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 34).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02
    Zwar ist er - ebenso wie die Bestimmungen des EBM-Ä einschließlich der bundesdurchschnittlichen Kostensätze (vgl. hierzu BSGE 81, 86, 89; BSGE 83, 218, 219 f. BSGE 88, 126, 133; BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 34) - ein Akt der Normsetzung.

    Daraus folgt zugleich, dass der Bewertungsausschuss bei der ihm überantworteten Rechtsetzung eine Gestaltungsfreiheit hat (vgl z.B. BVerfGE 97, 271, 290 f.; BVerfGE 69, 150, 159 f. m.w.N.; BSGE 88, 126, 133 f.), die die Rechtsprechung respektieren muss und nur in Ausnahmefällen korrigieren darf.

  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 21/02 R

    Psychotherapeutische Leistung - Begrenzung des Ausgabenvolumens im Jahr 1999 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02
    Denn hierbei hat es sich um eine zeitlich von vornherein begrenzte Übergangsbestimmung im unmittelbarem Zusammenhang mit der Neuordnung der psychotherapeutischen Berufsfelder gehandelt (ebenso BSG; SozR 3-2500 § 85 Nr. 49).

    Auch bloße gesetzliche Rahmenbestimmungen wie § 85 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Abs. 4a Satz 1 letzter Halbsatz SGB V können danach zur Folge haben, dass sich ein niedrigerer Punktwert ergibt, ohne dass damit Rechte der Psychotherapeuten verletzt werden (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 49).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02
    Daraus folgt zugleich, dass der Bewertungsausschuss bei der ihm überantworteten Rechtsetzung eine Gestaltungsfreiheit hat (vgl z.B. BVerfGE 97, 271, 290 f.; BVerfGE 69, 150, 159 f. m.w.N.; BSGE 88, 126, 133 f.), die die Rechtsprechung respektieren muss und nur in Ausnahmefällen korrigieren darf.
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02
    Zwar ist er - ebenso wie die Bestimmungen des EBM-Ä einschließlich der bundesdurchschnittlichen Kostensätze (vgl. hierzu BSGE 81, 86, 89; BSGE 83, 218, 219 f. BSGE 88, 126, 133; BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 34) - ein Akt der Normsetzung.
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02
    Im vertragszahnärztlichen Bereich hat dies sogar zur Einführung des degressiven Punktwertes geführt (§ 85 Abs. 4b bis 4f SGB V), den das BSG ausdrücklich gebilligt hat (vgl. BSGE 80, 223, 230).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02
    Aus diesem Grund hat das BSG den KÄVen eine Handlungs- und Korrekturpflicht auferlegt, wenn der vertragsärztliche Umsatz voll ausgelasteter psychotherapeutisch tätiger Ärzte, soweit sie überwiegend oder ausschließlich zeitabhängige und genehmigungsbedürftige Leistungen erbringen, erheblich sogar hinter dem durchschnittlichen Praxisüberschuss vergleichbarer Arztgruppen zurückbleibt (BSGE 83, 205, 213 ff.; BSGE 84, 235, 238 ff.; BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 35; BSG, SozR 3-2500 § 85 Nr. 41).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 133/02
    Zwar ist er - ebenso wie die Bestimmungen des EBM-Ä einschließlich der bundesdurchschnittlichen Kostensätze (vgl. hierzu BSGE 81, 86, 89; BSGE 83, 218, 219 f. BSGE 88, 126, 133; BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 34) - ein Akt der Normsetzung.
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 4/99 R

    Vergütung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der Großen

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Unter dieser Annahme ergebe sich ein Punktwert von 8, 5 Pf (Urteil vom 9. April 2003, veröffentlicht in MedR 2003, 655).
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 23/03 R

    Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, Rechtswidrigkeit des Beschlusses des

    Selbst wenn diese Beurteilung nicht zutreffe, ergebe sich kein Rechtsanspruch des Klägers auf Honorierung dieser Leistungen mit einem Punktwert von 10 Pf. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) habe in zwei Urteilen vom 9. April 2003 (ua MedR 2003, 655) zutreffend darauf hingewiesen, dass auch psychotherapeutische Leistungserbringer die Möglichkeit hätten, zusätzlich zu den Honoraren aus zeitgebundenen und genehmigungspflichtigen Leistungen nach Abschnitt G IV EBM-Ä sonstige Einnahmen aus der Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erzielen.

    Die vom LSG Nordrhein-Westfalen in seinen Urteilen vom 9. April 2003 (ua MedR 2003, 655; vgl dazu das Senatsurteil vom heutigen Tage im Verfahren - B 6 KA 52/03 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) vertretene Auffassung, der sich die Beigeladenen zu 1. bis 4. anschließen, stützt sich im Wesentlichen auf die von der beigeladenen KÄBV übermittelten statistischen Unterlagen über die Abrechnungsergebnisse im Bereich der Psychotherapie in den Jahren 1999 bis 2001.

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 53/03 R

    Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, Rechtswidrigkeit des Beschlusses des

    Unter dieser Voraussetzung ergebe sich ein Punktwert von 8, 5 Pf (Urteil vom 9. April 2003; Parallelentscheidung vom gleichen Tag veröffentlicht in MedR 2003, 655).
  • SG Düsseldorf, 05.11.2003 - S 2 KA 142/03

    Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung; Regelungen zur

    Dies sei zu Recht auch vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in seinen Urteilen vom 09.04.2003 - L 11 KA 133/02 und 134/02 - beanstandet worden.

    Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - insbesondere im Hinblick auf die von den Entscheidungen des LSG NRW vom 09.04.2003 - L 11 KA 133/02 und 134/02 - (nunmehr B 6 KA 52/03 R und B 6 KA 53/03 R) abweichende rechtliche Bewertung des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 16.02.2000 - hat die Kammer die Sprungrevision zugelassen (§ 161 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SGG i.V.m. § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • SG Düsseldorf, 05.11.2003 - S 2 KA 142/02

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dies sei zu Recht auch vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in seinen Urteilen vom 09.04.2003 - L 11 KA 133/02 und 134/02 - beanstandet worden.

    Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - insbesondere im Hinblick auf die von den Entscheidungen des LSG NRW vom 09.04.2003 - L 11 KA 133/02 und 134/02 - (nunmehr B 6 KA 52/03 R und B 6 KA 53/03 R) abweichende rechtliche Bewertung des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 16.02.2000 - hat die Kammer die Sprungrevision zugelassen (§ 161 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SGG i.V.m. § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.10.2006 - L 4 KA 4/05

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Beschluss des

    Nachdem das BSG mit Urteilen vom 28. Januar 2004 - B 6 KA 52/03 R - (BSGE 92, 87; betreffend das auf die Berufung gegen das Urteil des SG Dortmund vom 23. Juli 2002 - S 26 KA 274/00 - ergangene Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 9. April 2003 - L 11 KA 133/02) sowie B 6 KA 53/03 - den Beschluss des Bewertungsausschusses vom 16. Februar 2000 für rechtwidrig gehalten und im Wesentlichen die Rechtsauffassung des SG Dortmund bestätigt hat, hat der Bewertungsausschuss mit Beschluss vom 29. Oktober 2004 (DÄ 2004, Heft 46, C 2529) den Beschluss vom 16. Februar 2000 zur angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten aufgehoben (Ziffer 1) und durch die nachfolgenden Regelungen (Ziffern 2.1 bis 2.7) ersetzt.
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